Cosplay-Regeln

Natürlich gibt es auch bei uns Regeln, an die sich alle Besucher*innen, aber vor allem die Cosplay-Willigen und –Unwilligen halten müssen.

Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen oder Accessoires aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000.- Euro bei Verletzungen, 100.000.- Euro bei Tod und 500.000.- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auch auf einer so kleinen Convention wie der YaYuCo einen Waffencheck durchführen.

Beachtet bitte, dass wir diese Regeln nicht aufgestellt haben, um Cosplay-Fans zu ärgern. Auch unterscheiden sich diese Regeln nicht erheblich von denen anderer Conventions, weil sie sich zwingend aus dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Cosplay-/Waffenregeln

Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Mitführen und Tragen folgender Gegenstände:

– jegliche Darstellungen von SS-Logos oder Hakenkreuzen – auch Sonnenrunen!
– Gegenstände, die laut deutscher Gesetzgebung als Waffen gelten und auch in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden dürfen. Dabei ist es völlig egal, ob die Träger*innen beispielsweise einen Waffenschein besitzen, der sie grundsätzlich zum Führen dieser Waffe berechtigt.
– Schwerter, Messer, Schneidwerkzeuge mit geschliffenen Klingen
– Gas- oder Signalpistolen und Revolver
– Lanzen, Speere, Hellebarden mit Metall- oder Hart-PVC-Klinge
– Farbmarkierungswaffen (sog. Gotcha-Pistolen)
– Schussfähige Replikas oder Modelle von Lang- und Kurzwaffen
– Replikas oder Modelle von halbautomatischen oder automatischen Waffen
– Nunchakus, Wurfsterne (Shuriken), Tonfas und Teleskopstöcke
– Bögen, Armbrüste, Blasrohre und deren Pfeile
– Sprengstoff und hoch entzündliche Materialien
– Baseballschläger

Um die Sicherheit für alle Besucher*innen zu gewährleisten und einer Verletzungsgefahr vorzubeugen, gelten für das Mitführen und Tragen nachstehend genannter Gegenstände außerdem folgende Einschränkungen:

– Waffenmodelle über 150 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.
– Waffenmodelle aus Metall, Plexiglas, Holz oder Hart-PVC über 120 cm Länge müssen am Eingang abgegeben werden.
– Alle Besucher*innen führen Waffenmodelle auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle daraus resultierenden Schäden haftbar.
– Cosplayer*innen mit ausladenden Kostümen (Flügel, Kragen, etc.), oder potentiell gefährlichen Kostümteilen (Ketten, Applikationen aus Holz oder Metall, oder mit sonstigen scharfen Kanten) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Gäste nicht zu verletzen. Sollten dennoch Schäden aus mangelnder Sorgfalt und Vorsicht entstehen, so werden die Verursacher*innen dafür haftbar gemacht.
– Die Träger*innen des Cosplays müssen darauf achten, dass ihre Kostüme mit ausladenden Teilen so gefertigt sind, dass sie ohne Probleme die Türen passieren können; ansonsten wird die Cosplay-Leitung darüber entscheiden, ob das jeweilige Kostüm wegen „Übergröße“ ausgeschlossen werden muss.

Unbedenkliche Waffenmodelle werden am Einlass gekennzeichnet (*). Für am Einlass abgegebene Waffenmodelle erhalten die Besitzer*innen einen Bon, gegen dessen Vorlage sie beim Verlassen der Halle ihren Besitz wieder ausgehändigt bekommen. Abgegebene Waffenmodelle können täglich bis 22.00 Uhr wieder abgeholt werden, ansonsten kann die Rückgabe erst am nächsten Tag erfolgen.

Vergessene Waffen und sonstige Artikel werden nach der Convention fotografiert und auf die Website gestellt. Sie werden den Besitzern*innen innerhalb der nächsten 2 Wochen auf deren Kosten zugeschickt.

Teilnehmer*innen am Cosplaywettbewerb, zu deren Kostüm gefährliche Waffenmodelle gehören, müssen diese am Einlass abgeben. Sie bekommen ihre Waffenmodelle zum Auftritt hinter der Bühne ausgehändigt, aber nur wenn sie ihre Waffen in der Cosplay-Anmeldung angekündigt haben.
Nach dem Wettbewerb sind die Waffen wieder abzugeben.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Kostüm- und Waffenmodellregelung erfolgt die Einziehung der Gegenstände. Den Anweisungen der Organisationsleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

*Kennzeichnung erfolgt durch ein farbiges Band, die Waffe wird nicht beklebt oder Ähnliches. Die Kennzeichung kann so angebracht werden, dass sie auf Fotos nicht sichtbar ist. Zusätzlich bekommen die Besitzer*innen einen zu Waffe und Kostüm gehörenden Bon, der dem Ordnungspersonal auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Dies ist notwendig, um den Austausch des Bandes an eine andere Waffe zu verhindern.